Hebesatztsatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. Dezember 2018, 23:52 Uhr

Über die Hebesatztsatzung für die Stadt Görlitz

Seit 1. Januar 2019 legt eine neue Satzung die steuerlichen Hebesätze für die Grundsteuern und das Gewerbe fest[1] . Die Satzung ersetzt die Festlegungen vom 26. Januar 2007.

Grundsteuer

Es gelten unverändert für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 360 v.H.(von Hundert) und für alle anderen Grundstücke 500 v.H. .

Gewerbesteuer

Die Hebesätze der Gewerbesteuer werden stufenweise von bisher 450 v.H. auf 420 v.H. im Jahre 2021 dezimiert.

Weblinks

Fußnoten

  1. "Hebesatzsatzung für die Stadt Görlitz", Amtsblatt, Jg.27, 2018, Nr.12 vom 18.12.2018, S.11