Polizeiverordnung

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Über die Polizeiverordnung

Am 27. Januar 2012 trat in Görlitz erneut eine Polizeiverordnung in Kraft. In 6 Abschnitten regelt der Verordnungstext

  • Umweltschädliches Verhalten( Plakatieren,Beschriften,Besprühen,Tierhaltung und Taubenfütterungsverbot),
  • den Schutz vor Lärmbelästigungen,
  • weitere Öffentliche Beeinträchtigungen(Schnee & Eis, offene Feuer, Grillen, Verhalten auf öffentlichen Plätzen) sowie
  • das Anbringen von Hausnummern.

Seit 1. Mai 2016 gibt es kleinere Änderungen, welche das Mitführen von Hunden, das Abbrennen offener Feuer und das Grillen konkretisieren.[1]

Weblinks

Fußnoten

  1. "Beschlüsse des Stadtrates vom 26.04.2016", Amtsblatt, Jg.25, 2016, Nr.5 vom 17.5.2016