Hebesatztsatzung
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Über die Hebesatztsatzung für die Stadt Görlitz
Seit 1. Januar 2019 legt eine neue Satzung die steuerlichen Hebesätze für die Grundsteuern und das Gewerbe fest[1] . Die Satzung ersetzt die Festlegungen vom 26. Januar 2007.
Grundsteuer
Es gelten unverändert für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 360 v.H.(von Hundert) und für alle anderen Grundstücke 500 v.H. .
Gewerbesteuer
Die Hebesätze der Gewerbesteuer werden stufenweise von bisher 450 v.H. auf 420 v.H. im Jahre 2021 dezimiert.