Notruf: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zuständigkeit der Leistelle umfasst die Stadt Görlitz, und teile der Landkreise Löbau-Zittau und des Niederschlesischen-Oberlausitzkreises
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Die Zuständigkeit der Leistelle umfasst die Stadt Görlitz, und Teile der Landkreise Löbau-Zittau und des Niederschlesischen-Oberlausitzkreises

Version vom 22. September 2007, 06:53 Uhr

Der Europaweit einheitliche Notruf läuft in Görlitz auf der Zentralen Leitstelle (Integrierte Leitstelle) der Stadt Görlitz auf. Diese ist der Berufsfeuerwehr untergeordnet und rund um die Uhr erreichbar.

Erreichbarkeit

Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst: 112

Krankentransport und Kassenärztlicher Notdienst: 03581 / 19222


Aufgaben

Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankentransport, Katastrophenschutz, Kassenärztlicher Notdienst...


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Leistelle umfasst die Stadt Görlitz, und Teile der Landkreise Löbau-Zittau und des Niederschlesischen-Oberlausitzkreises