Synagoge: Unterschied zwischen den Versionen

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(Über die Synagoge)
(Über die Synagoge: Nutzungsvertrag wurde vom OB angefochten)
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* [[1990er]] Sicherung der Bausubstanz
 
* [[1990er]] Sicherung der Bausubstanz
 
* November [[2008]] Nutzung für Veranstaltungen wird nach Beseitigung von Sicherheitsmängeln möglich
 
* November [[2008]] Nutzung für Veranstaltungen wird nach Beseitigung von Sicherheitsmängeln möglich
* April [[2011]] Stadt schließt Nutzungsvertrag mit dem [[Förderkreis Görlitzer Synagoge|Förderkreis Görlitzer Synagoge e.V.]] ab.
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* April [[2011]] Stadtrat beschließt Nutzungsvertrag mit dem [[Förderkreis Görlitzer Synagoge|Förderkreis Görlitzer Synagoge e.V.]] abzuschließen.
  
 
==Fotoimpressionen==
 
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Version vom 24. Juni 2011, 09:21 Uhr

Über die Synagoge

Da die alte Synagoge in der Langenstraße für die wachsende Jüdische Gemeinde in Görlitz zu klein wurde, beschloss der Gemeinderat die Errichtung eines angemessenen Bauwerkes. Die Kristallnacht überstand die Synagoge weitgehend unbeschadet und ist heute die einzige in Sachsen noch erhaltene Synagoge. Allein der darauf folgende Leerstand und die Verwahrlosung des Gebäudes verschlechterten die Bausubstanz. Bis in die 2000er Jahre gab es einen Streit um den Besitz, die Sanierungskosten und die Hausnutzung. Momentan wird das Haus vom Förderkreis Görlitzer Synagoge e.V. am Leben erhalten. Es gab auch erste Ansätze zur Nutzung durch eine jüdische Gemeinde. Aufgrund Baurechtlicher Auflagen dürfen im Gebäude nur 20 (?) Personen gleichzeitig sein, so dass größere Veranstaltungen hier ausgeschlossen sind.

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Standort

Otto-Müller-Straße
02826 Görlitz

Weblinks