Villa Goreliz

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Die villa Goreliz ist eine 1071 erwähnte slawische Siedlung. Gleichzeitig ist sie die erste Siedlung, die den Namen Görlitz (in einer früheren Form) trägt. Aus dem Altslawischen übersetzt, bedeutet der Name soviel wie Brand- oder Rodungsstätte.

Die Urkunde

In der Urkunde vom 11. Dezember 1071 schenkt der deutsche König Heinrich IV. der Domkirche in Meißen acht "mansos regalis" (Königshufen) "in villa Goreliz". Diese hatte zuvor ein gewisser Ozer innegehabt, der jedoch nicht länger das Vertrauen des Königs genoss.

Wo lag die "villa Goreliz"?

Die Urkunde gibt uns zur Lage von Goreliz nur den Hinweis, dass diese sich im "pagos Milsca" (im Milzener-Gau also in der Oberlausitz) befand. Daher kommt nur die Region um - die spätere Stadt - Görlitz als Standort, in Betracht. Karlheinz Blaschke hat vermutet, dass das Dorf im Gebiet der heutigen Oberen und Unteren Wallstraße lag, da dieses durch die kreisförmige Straßenführung eventuell auf einen alten slawischen Rundling hindeuten könnte. Außerdem hießen die beiden Wallstraßen bis 1937 Große und Kleine Brandgasse, was als direkte Übersetzung von Goreliz verstanden werden kann.

Was war die "villa Goreliz"?

Das lateinische Wort 'villa' wird gewöhnlich mit 'Dorf' übersetzt. Demzufolge erhielt die Meißner Domkirche in diesem Dorf acht Königshufen, d.h. acht Bauernstellen mit allen dazugehörigen Abgaben der Bauern. Das Wort 'villa' kann aber auch 'Gutshof' bedeuten. Diese Deutung schlägt Joachim Huth vor und folgert, dass der König aus einem Komplex von Königsgütern, acht Wirtschaftshöfe verschenkte. Königsgüter sind im Gebiet um Görlitz belegt und noch im 15. Jahrhundert zahlen Görlitzer Bürger eine "Pfeffersteuer" an den deutschen König. Eine endgültige Klärung dieser Frage ist jedoch, aufgrund der schlechten Quellenlage nicht möglich.

Literatur

  • Blaschke, Karlheinz: Beiträge zur Geschichte der Oberlausitz. Gesammelte Aufsätze. Görlitz 2003. S. 212ff
  • Huth, Joachim: Die siedlungsgeschichtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Stadtwerdung von Görlitz und Löbau. Letopis 18/2. S.216ff