Vorlage:PD-Wappen
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Amtliche Werke wie Wappen sind in Deutschland nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei („public domain“). Wappen sind in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt (allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status). Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht. Den öffentlichen Körperschaften dienen sie außerdem als Hoheitszeichen.